Liebe Mitglieder, liebe Stellaner,

in diesem Jahr ist leider vieles anders. Demzufolge haben wir uns im Vorstand viel Gedanken gemacht, wie wir sinnvoll unser Vereinsleben in Zeiten von Corona gestalten können.

Die Durchführung des Sports wurde durch unsere Abteilungen immer wieder an die vorgegeben Regelungen angepasst. Unseren Abteilungsvorständen und unsere vielen Trainern und Übungsleiter, Betreuern aber auch Eltern der jungen Mitglieder gilt hier ein ganz besonderer Dank. Wir sind eine tolle Stella-Familie.

Die durchzuführende Jahreshauptversammlung (JHV)  haben wir intensiv diskutiert. Durch Vorgaben zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie mussten wir unseren angesetzten Termin am 12. März 2020 kurzfristig absagen.

Wir haben, in der Hoffnung im Herbst bestehen wieder bessere Voraussetzungen, einen neuen Termin, 05.November 2020, gewählt. Nun hat uns auch hier wieder die COVID-19-Pandemie eingeholt.

Wir haben uns die Entscheidung nicht einfach gemacht, sind aber doch der Meinung, dass jedes Mitglied –ob Risikogruppe oder nicht- die Möglichkeit haben sollte, an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen. Darüber hinaus sind die Vorgaben der Allgemeinverfügung des Kreises Steinfurt einzuhalten und kaum für uns umsetzbar. Eine sorgfältige Prüfung der Verhältnismäßigkeit und Risikoabwägung hat dazu geführt, dass der Geschäftsführende Vorstand die JHV ins nächste Jahr verschiebt.

Wir wollen das Risiko einer Infektionsgefährdung nicht eingehen.

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Daher ist die Durchführung der Jahresversammlung auch in unserer Satzung und im § 36 BGB festgelegt.

Durch unsere Formulierung in der Satzung: „Die Einberufung soll im ersten Quartal nach Ende des Geschäftsjahres erfolgen“ besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Verschiebung. Hätte hier ein „muss“ gestanden, wäre eine Verschiebung nur schwer möglich gewesen.

In der JHV sind Wahlen durchzuführen. Auch hier gibt uns unsere Satzung Spielraum. Der Text: „Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes bleiben solange im Amt, bis ein Nachfolger gewählt ist ...“ gibt uns auch hier die Möglichkeit der Verschiebung.

Die Handlungsfähigkeit unseres Vereins ist für die Zeit bis zur Neuwahl damit gesichert.

In der Vorbereitung zur JHV im März 2020 wurde unsere Hauptkasse für das Jahr 2019 durch unsere gewählten Kassenprüfer Christian Schwieters und Dietmar Ulitzka am 02.03.2020 geprüft. Die Prüfung wurde ohne Beanstandungen durchgeführt. Der Kassenbericht und die damit einhergehende Entlastung der Vorstandsarbeit für das Jahr 2019 kann im nächsten Jahr nachgeholt werden.
 
Wie geht es nun weiter?

Wir werden im nächsten Jahr ganz normal, so hoffen wir, und dem regelmäßigen Turnus entsprechend, die nächste Jahreshauptversammlung planen und dazu einladen.

Hier werden die Beschlüsse so vorbereitet, dass die Fortsetzung der Formalien wieder in normalen Zyklen verläuft.

Ebenso werden die Entlastungen für die jeweiligen Geschäftsjahre vorbereitet und zur Abstimmung gestellt.

Die Kasse für das Jahr 2020 wird im Frühjahr 2021 durch die „alten“ Kassenprüfer geprüft. Sollte die Versammlung neue Kassenprüfer wählen, wird eine neue nachträgliche Prüfung durchgeführt.

Anträge die durch unsere Mitglieder in der JHV eingebracht werden sollten, können dem Geschäftführenden Vorstand jederzeit vorgelegt werden. Eine sofortige Umsetzung/Bearbeitung ist abhängig davon, ob ein Beschluss der JHV erforderlich ist.

Wir hoffen, dass wir mit dieser Entscheidung auch im Sinne unserer Mitglieder gehandelt haben.


Bleibt Gesund