Beitragsordnung gem. § 5 der Vereinssatzung (gültig seit 17.03.2005)




1. Zuordnung
Diese Beitragsordnung regelt nur die Beitragssätze des FC „Stella“ 1911 e.V. Bevergern. Hierin sind Zusatzbeiträge, die die Abteilungen im Rahmen ihrer Ordnungen erheben können, nicht enthalten. Diese sind stets gesondert zu zahlen und werden getrennt eingezogen. Mit Stand 17.03.2005 erheben die Abteilungen
· Fußball
· Judo
· Tennis
einen Zusatzbeitrag.
Die Durchführung von Einzelmaßnahmen können in allen Abteilungen einen Sonderbeitrag erfordern. Dieser kann nur mit Zustimmung des Mitgliedes und durch Anmeldung zur Teilnahme an der Einzelmaßnahme erhoben werden.

2. Beiträge

a) Monatsbeitrag
Erwachsene 4,50 €
Jugendliche (bis 18 Jahre) 3,50 €
Kinder (bis 14 Jahre) 2,50 €
Familie (Eltern und deren Kinder bis 18 Jahre) 12,00 €

b) Aufnahmegebühr
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

c) Familienbeitrag
Es ist vom geschäftsführenden Vorstand bei gleicher Kontonummer zu prüfen, ob der Familienbeitrag günstiger ist gegenüber den Einzelbeiträgen der Familienmitglieder. Bei unterschiedlichen Kontonummern ist ein Antrag auf Nutzung der Familienregelung zu jeder Buchung bis zum 31.01. / 31.07. an den geschäftsführenden Vorstand zu stellen.

d) Beitragsbefreiungen
· Für Ehrenmitglieder FC „Stella“ 1911 e.V. Bevergern und aktiven Schiedsrichtern wird kein Beitrag erhoben.
· Aktive Trainer/Übungsleiter, die keine Aufwandsentschädigung erhalten bzw. auf die Auszahlung verzichten, werden auf Antrag der Abteilung während ihrer vertraglich geregelten Tätigkeit vom Beitrag freigestellt. Es gilt der Beitragssatz der zur Anwendung kommt. Bei Inanspruchnahme des Familienbeitrages ist der jeweilige Beitragsanteil anzusetzen.
· Sonstige Beitragsbefreiungen bedürfen der Genehmigung des geschäftsführenden Vorstandes.

e) Beitragsreduzierungen / Beitragserstattung
· Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Studenten und volljährige Schüler sowie arbeitslose Jugendliche können auf Antrag in der Familienregelung verbleiben bzw. einbezogen werden. Der Antrag ist bis zum 15.01. / 15.07. dem geschäftsführenden Vorstand vorzulegen. Der Antrag ist jährlich neu zu stellen.
· Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Studenten und volljährige Schüler sowie arbeitslose Jugendliche können auf Antrag ein Drittel der Beiträge erstattet bekommen. Der Antrag ist spätestens zwei Monate nach Ende des Kalenderjahres in schriftlicher Form an den geschäftsführenden Vorstand zu richten. Danach verfällt der Erstattungsanspruch für das zurückliegende Jahr.
· Sonstige Beitragsreduzierungen bedürfen der Genehmigung des geschäftsführenden Vorstandes.

3. Einzug
Die Beiträge werden halbjährlich im Lastschrifteinzugsverfahren erhoben. Die Buchung erfolgt frühestens zum 15. Februar für das erste Kalenderhalbjahr und frühestens zum 15. August für das zweite Kalenderhalbjahr.

4. Beitragsanhebung
Beitragsanhebungen wegen Erreichen der Altersgrenze werden halbjährlich vorgenommen. Mitglieder, die im ersten Halbjahr das festgelegte Lebensjahr vollenden, werden somit zum 15. August des betreffenden Jahres mit dem erhöhten Halbjahresbeitrag belastet. Fällt der Geburtstag in das zweite Halbjahr, erfolgt die Beitragsanhebung zum 15. Februar des Folgejahres. Allgemeine Beitragsanhebungen gelten gemäß des Beschlusses der Mitgliederversammlung.

5. Eintritt
Neu eingetretene Mitglieder werden mit dem des Beitrags folgenden Monats beitragspflichtig. Der Beitrag wird bis zum 30.06. bzw. 31.12. zusammen mit den Zusatzbeiträgen der Abteilungen und deren Aufnahmegebühren eingezogen. Die Einbeziehung in den Familienbeitrag wird ab der nächsten regulären Beitragserhebung durchgeführt.

6. Gebühren
· Die anfallenden Gebühren bei Nichteinlösung oder unberechtigtem Widerruf von Lastschriften hat das Mitglied zu tragen, soweit sie von den Banken in Rechnung gestellt werden. Dies trifft auch bei Änderung der Bankverbindung, die dem Verein nicht angezeigt worden ist, zu.
· Bei Nichteinlösung der Lastschrift oder Begleichung der Rechnung mit anschließend schriftlicher Mahnung wird 2,50 € Bearbeitungsgebühr incl. Porto in Rechnung gestellt. Beim zweiten Mahnschreiben sind zusätzlich 3,00 € Mahngebühr zu zahlen.
· Kosten die durch ein Mahnverfahren entstehen hat das Mitglied zu tragen.
· Bei Zahlung der Mitgliedsbeiträge mittels Rechnung wird für jede Beitragserhebung zusätzlich eine gesonderte Verwaltungsgebühr von 2,50 € berechnet.

7. Kündigung
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Ende eines Kalenderhalbjahres (30.Juni bzw. 31.Dezember) mit einer Frist von drei Monaten zulässig. Sie ist schriftlich an den geschäftsführenden Vorstand FC „Stella“ 1911 e.V. Bevergern zu richten.
Bei der Kündigung der Mitgliedschaft von Kindern und Jugendlichen ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich.
Die Kündigung wird schriftlich durch den geschäftsführenden Vorstand mit Angabe der Wirksamkeit bestätigt.

8. Sonstiges
Diese Beitragsordnung wurde auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 17. März 2005 beschlossen.